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   BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 7/77   

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https://dejure.org/1978,2753
BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 7/77 (https://dejure.org/1978,2753)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1978 - 5 AZR 7/77 (https://dejure.org/1978,2753)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1978 - 5 AZR 7/77 (https://dejure.org/1978,2753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzliches Beschäftigungsverbot - Ansprüche auf Lohnfortzahlung - Erkrankung - Kündigung - Anlaß der Arbeitsunfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1780
  • DB 1978, 2179
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 7/77
    Dabei schadet es nicht, daß sonstige hinzutretende Umstände den KündigungsentSchluß beeinflussen oder gar erst hervorrufen, solange die Arbeitsunfähigkeit sich als eine die Kündigung wesentlich mitbestim mende Bedingung darstellt (BAG 24, 1 [3/4] = AP Hr. 1 zu § 6 LohnKG; BAG 24, 84 [87] = AP Hr. 2 zu § 6 LohnKG [beide zu 1 der Gründe]).

    c) Der vom Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts entschiedene Pall, in dem zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit noch eine dauernde Grubenuntauglich keit hinzu kam (BAG 24, 84 = AP Nr. 2 zu § 6 LohnPG), weist zum vorliegenden Pall gewisse Parallelen auf.

  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 7/77
    Dabei schadet es nicht, daß sonstige hinzutretende Umstände den KündigungsentSchluß beeinflussen oder gar erst hervorrufen, solange die Arbeitsunfähigkeit sich als eine die Kündigung wesentlich mitbestim mende Bedingung darstellt (BAG 24, 1 [3/4] = AP Hr. 1 zu § 6 LohnKG; BAG 24, 84 [87] = AP Hr. 2 zu § 6 LohnKG [beide zu 1 der Gründe]).
  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    In ähnlichem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht (NJW 1978, 2316 und 2318) eine Subsidiarität des sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs auf (Pflege-)Krankengeld nach § 85 c RVO gegenüber den arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt nach § 616 Abs. 1 BGB und § 63 HGB angenommen (vgl. auch BAG DB 1978, 2179 zu dem Grundsatz, daß ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach § 17 BSeuchG Ansprüche auf Lohnfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nicht ausschließt, wenn das Verbot die Folge einer Erkrankung [offene Tuberkulose] ist).
  • ArbG Aachen, 11.03.2021 - 1 Ca 3196/20

    Covid-19 - Quarantäne schließt Entgeltfortzahlung nicht aus

    In seinem Urteil vom 26. April 1978 (Az. 5 AZR 7/77 - juris) hat das BAG unter anderem ausgeführt:.
  • LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Corona-Infektion eines nicht geimpften

    Denn in diesen Fällen ist das gesetzliche Beschäftigungsverbot lediglich Ausfluss der Erkrankung, so dass ihm keine selbständige Bedeutung zukommt (vgl. EfK-Reinhard, 23. Auflage 2023, § 3 EFZG, Rn. 19a; Schmitt, EFZG, 9. Auflage 2023, § 3 EFZG, Rn. 66; vom Stein/Rothe/Schlegel-Weber, Gesundheitsmanagement und Krankheit im Arbeitsverhältnis, 2. Auflage 2021, § 23, Rn. 12; BAG vom 26. April 1978 - 5 AZR 7/77 - Rn. 11; ArbG Kiel vom 27. Juni 2022 - 5 Ca 229f/22 - Rn. 20; ArbG Aachen vom 11. März 2021 - 1 Ca 3196/20 - Rn. 36 ff.; ArbG Mainz vom 14. Juli 2022 - 11 Ca 188/22 - Rn. 32).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit -

    Das war nach dem BAG bei denjenigen im BSeuchenG geregelten Tatbeständen der Fall, die Arbeitnehmern, die nicht arbeitsunfähig krank sind, aber doch als Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider nicht arbeiten durften, eine Entschädigung gewährten (BAG 26.04.1978 - 5 AZR 7/77, AP LohnFG § 6 Nummer 6, unter 2. a) der Gründe).

    Eine Entscheidung des BAG zu dieser Frage liegt noch nicht vor, die zitierte Entscheidung von 1978 (BAG 26.04.1978 - 5 AZR 7/77, AP LohnFG § 6 Nummer 6) betrifft von den hier entscheidungserheblichen Rechtsfragen nur die Frage der Monokausalität.

  • ArbG Kiel, 27.06.2022 - 5 Ca 229 f/22

    Entgeltfortzahlung bei Corona: Gehalt trotz Urlaub im Hochrisikogebiet

    Die Quarantäne-Anordnung ist jedoch kein die Monokausalität ausschließender Hinderungsgrund, da sie im Fall einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person eine Folge der Infektion und kein weiterer selbständiger Umstand ist, der einen Grund für die Arbeitsverhinderung bildet (vgl. BAG, Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 7/77 -, Rn. 11, juris; Erfurter Kommentar, 22.Aufl., EFZG § 3 Rn. 19; vgl. Schmitt EFZG/Schmitt, 8. Aufl. 2018, EFZG § 3 Rn. 94).
  • LAG Düsseldorf, 09.08.2023 - 12 Sa 268/23

    Entgeltfortzahlung und Tätigkeitsverbot gemäß § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG

    Nur wenn ein Beschäftigungsverbot unabhängig von einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht oder angeordnet wird, kommt diesem Beschäftigungsverbot selbständige Bedeutung zu (BAG 26.04.1978 - 5 AZR 7/77, juris Rn. 11).
  • LAG Hessen, 18.08.2023 - 10 Sa 1361/22
    Vergleichbar hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach § 17 BSeuchG a.F. Ansprüche auf Lohnfortzahlung nicht ausschließe, wenn es die Folge einer Erkrankung (offene Tuberkulose) sei (BAG 26. April 1978 - 5 AZR 7/77 - AP LohnFG § 6 Nr. 6).
  • LAG Niedersachsen, 25.06.2003 - 15 Sa 165/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Fall, der dem vom Arbeitsgericht angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.1978 - 5 AZR 7/77, AP Nr. 6 zu § 6 LohnFZG, zugrunde gelegen hat.
  • ArbG München, 08.04.2014 - 14 Ca 14526/13

    Arbeitsunfähigkeit eines Lkw-Fahrers wegen Epilepsie; Entgeltfortzahlung im

    Hinsichtlich der Monokausalität der Arbeitsunfähigkeit des Klägers wird auch auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.1978, Az. 5 AZR 7/77 (AP Nr.
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